• Expertentipps

Employer Branding Folge 5:
Segel setzen für Ihre Arbeitgebermarke

24.05.2022
  • Expertentipps

Arbeit­ge­ber­marken haben ihre eigene Strahlkraft. Sie sind ein Leucht­turm, der nach innen wie außen Orien­tierung bietet – mit heute oft exis­ten­zieller Bedeu­tung für Unternehmen. Denn mit dem Abklin­gen der Pandemie wächst die Fluk­tu­a­tion bei Arbeitnehmer*innen: Jeder fünfte Arbeit­ge­ber verze­ich­net aktuell mehr Kündi­gun­gen als vor 2020. Das gilt auch für die Bau- und Immo­bilien­branche, wo die Fluk­tu­a­tion­srate schon 2019 erhe­blich war: 36,6 % im Baugewerbe, 30 % in der Immo­bilien­wirtschaft*. In diesem Umfeld ist die Arbeit­ge­ber­marke ein tragen­des Element, um engagierte Fachkräfte zu halten oder neu für sich zu gewinnen.

Legen Sie den Grund­stein: die Employ­er Value Propo­si­tion (EVP)

Drei zentrale Säulen einer erfol­gre­ichen Arbeit­ge­ber­marke haben wir bish­er in unser­er Reihe „Valdivia Exper­ten­tipp – Employ­er Brand­ing“ beschrieben:

  • eine offene und ehrliche interne Bestandsaufnahme
  • die Wertschätzung jedes Einzel­nen als Kern guter Unternehmenskultur
  • die Förderung von Vielfalt als Erfol­gsrezept und zentrales Merk­mal modern­er Unternehmen

Nun geht es ans Umset­zen. Der erste Schritt dazu ist die Employ­er Value Propo­si­tion (EVP) als Grund­stein Ihrer Arbeit­ge­ber­marke. Sie ist die entschei­dende Richtschnur für Ihr Auftreten im Arbeits­markt eben­so wie nach innen. Daher soll­ten Sie Ihre EVP auch schriftlich festhal­ten und für den Einsatz in allen HR-Bere­ichen verbindlich machen. Eine tragfähige EVP beant­wortet diese Fragen(, und zwar) in möglichst klaren und einfachen Worten:

  • Wofür stehen wir als Arbeit­ge­ber; welche Werte und Prinzip­i­en beacht­en wir?
  • Welche Vorteile, außer­tar­i­flichen und Sonder­leis­tun­gen bieten wir? Wie steht es bei uns um Aufstiegsmöglichkeit­en, Fort- und Weit­er­bil­dung sowie die Flex­i­bil­ität der Arbeit­sor­gan­i­sa­tion (Home­of­fice, Zeitkon­ten, Fami­lien­fre­undlichkeit usw.)?
  • Welche Unternehmen­skul­tur leben wir? Wie gehen wir bspw. mit Fragen wie Gleich­stel­lung, Diver­sität oder auch Konflik­ten und Mobbing um?

Binden Sie Ihre Belegschaft ruhig in die Ausfor­mulierung ein: Sammeln Sie Vorschläge, informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen – auch über Zwis­chen­schritte – und lassen Sie über geeignete Punk­te abstim­men. Scheuen Sie sich auch nicht, Fach­leute für Personal­mar­ket­ing hinzuzuziehen: Immer­hin soll die Marke als solche funk­tion­ieren – inklu­sive einheitlichem Design und einer moder­nen Sprache.

Tragende Teile: Medi­en und Anwendungsfelder

Ist die EVP „ausge­härtet und belast­bar“, gilt es, Ihre Arbeit­ge­ber­marke mit Leben zu füllen. Auf einzelne Elemente dazu werden wir in den kommenden Monat­en in den Valdivia Exper­ten­tipps einge­hen. Hier zunächst eine Über­sicht der wichtig­sten Medi­en und Touch-Points, in denen Ihre Arbeit­ge­ber­marke sicht- und spür­bar werden sollte:

  • Stel­lenauss­chrei­bun­gen in jeder Form – also nicht nur klas­sis­che Stel­lenanzeigen, sondern auch Social Media Posts, Videos sowie der Bere­ich „Karriere/Jobs“ Ihrer Website
  • die gesamte, nicht-persön­liche Kommu­nika­tion mit Mitarbeiter*innen: Bekan­nt­gaben, Form­schreiben, Mitar­beit­erzeitschrift und ‑newslet­ter, Intranet
  • „Fahrpläne“ und Infor­ma­tion­se­le­mente für Vorstel­lungs­ge­spräche und Onboarding
  • Pres­se­in­for­ma­tio­nen mit HR-Bezug
  • die Ausstat­tung für Ihre Auftritte auf Personalmessen und ‑events

Ein Meldesys­tem für Nach­haltigkeit und posi­tive Impulse

Der Erfolg einer Arbeit­ge­ber­marke steht und fällt mit der Konse­quenz, sie täglich zu leben. Setzen Sie daher einen Beauf­tragten ein, der die Imple­men­tierung begleit­et und bei Abwe­ichun­gen notfalls eingreift. Auch soll­ten Sie den Stand der Entwick­lung regelmäßig in einem größeren Gremi­um über­prüfen lassen. Es muss dort ja nicht immer um Schwierigkeit­en gehen: Erfahrungs­gemäß löst eine aktiv gelebte und gepflegte Arbeit­ge­ber­marke oft eine größere Offen­heit und weit­ere, neue Ideen aus. Das wollen Sie schließlich nicht verpassen!

*Statis­tis­ches Bunde­samt 2021, basierend auf Arbeits­mark­t­dat­en aus dem Jahr 2019

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